Abfallverbringung wird digital – Was Sie jetzt wissen müssen

Verbringen oder übernehmen Sie grenzüberschreitend Abfälle?


Sehr geehrte Damen und Herren,


zum 21. Mai 2026 tritt die neue EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 vollständig in Anwendung. Ihr zentrales digitales Herzstück ist das Digital Waste Shipment System – kurz DIWASS. Was das für Ihr Unternehmen bedeutet, welche Fristen und Besonderheiten je nach Ihrem Land gelten und wie rona:systems Sie dabei begleitet, erfahren Sie in diesem Newsletter.


Was ist DIWASS?


Ab dem 21. Mai 2026 müssen alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen innerhalb der EU elektronisch erfolgen. DIWASS ist das von der Europäischen Kommission entwickelte zentrale System dafür. Es bietet zwei Funktionen:

  • Direktzugang per Website (GUI): Manuelle Dateneingabe über die grafische Oberfläche der Kommission – für Unternehmen ohne eigene Software-Anbindung
  • API-Schnittstelle (Hub): Automatisierter Datenaustausch zwischen DIWASS und lokalen Systemen der Behörden sowie ERP-Software wie rona:systems.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 vom 2. Juli 2025 legt die technischen Anforderungen fest, die lokale Systeme und Softwareanbieter für die Interoperabilität mit DIWASS erfüllen müssen. Die technische API-Dokumentation für die Anbindung wurde im Januar 2026 auf den Seiten der Kommission veröffentlicht.

Das neue System erfasst beide Verfahrenstypen:

  • Notifizierungsverfahren – Für gefährliche Abfälle (bisher: Notifizierungsbegleitschein)
  • Anhang-VII-Dokument – Für nicht gefährliche Abfälle der sogenannten „Grünen Liste“
  • Informationen zu vorab genehmigten Verwertungsanlagen für Wirtschaftsbeteiligte

Verbindlicher Start: 21. Mai 2026. Ab diesem Datum müssen alle grenzüberschreitenden Verbringungen elektronisch über DIWASS abgewickelt werden. Eine frühzeitige Registrierung und Vorbereitung ist daher unerlässlich.


Wichtiger Hinweis: Solange nicht alle Beteiligten einer Verbringung – also Versender, Empfänger, Beförderer und zuständige Behörden aller betroffenen Länder – in DIWASS registriert und technisch eingebunden sind, bleibt die manuelle Eingabe über die Web-Oberfläche der Kommission möglich. Papierbelege werden parallel noch eine Zeit lang im Umlauf sein. rona:systems hält Sie über die jeweilige Lage auf dem Laufenden.


Wer muss sich registrieren – und wie?


Damit eine Verbringung über DIWASS abgewickelt werden kann, müssen alle an der Verbringung Beteiligten im System registriert und diese Registrierung von der jeweils zuständigen (Landes-)Behörde genehmigt sein. Das betrifft Versender, Empfänger sowie beteiligte Beförderer.

Jeder Mitgliedstaat entscheidet selbst, ob er DIWASS direkt (via GUI oder eigene API) oder über ein nationales Zwischensystem ansteuert. Die Kommission hat nach dem 3. Februar 2026 eine Übersicht über die Zugangswege der einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht.


Länderspezifische Situation


Österreich (EDM / eVerbringung): Österreich integriert DIWASS über das bestehende EDM (Elektronisches Daten Management). Die Schnittstelle läuft über die Anwendung „eVerbringung“ im EDM. Bereits im EDM registrierte Personen werden automatisch auch am EU-Portal registriert. Als österreichisches Unternehmen müssen Sie daher primär Ihre Stammdaten im EDM prüfen und auf Vollständigkeit achten. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich an den VOEB oder das BMLUK. Das BMLUK hat angekündigt, die Schnittstelle erst mit dem Starttermin fertigzustellen – eine sogenannte „Punktlandung“ am 21. Mai 2026.


Deutschland (voraussichtlich direkter DIWASS-Zugang): Deutschland wird voraussichtlich den direkten Weg über DIWASS wählen. Eine offizielle Registrierungsmöglichkeit besteht derzeit noch nicht; ein Test-Portal ist vorhanden, ein Produktions-Portal für die Anmeldung ist in Vorbereitung. Zusätzlich positionieren sich die bestehenden eANV-Schnittstellenanbieter (u. a. Zedal, Axians, Moldawi) mit eigenen DIWASS-Lösungen. Deutsche Unternehmen müssen sich aktiv bei DIWASS registrieren. Bitte beobachten Sie die aktuellen Entwicklungen und handeln Sie frühzeitig, sobald die Registrierung möglich ist.


Weitere EU-Länder: Andere Mitgliedstaaten befinden sich noch in der Entscheidungsphase. Ungarn beispielsweise plant die direkte Nutzung von DIWASS; Frankreich könnte ein eigenes System bevorzugen. rona:systems beobachtet die Entwicklungen in allen relevanten Ländern und passt die Implementierung entsprechend an.


Mit rona:systems auf der sicheren Seite


Seit den ersten verfügbaren Informationen zur neuen Verordnung arbeiten wir intensiv an der technischen Umsetzung dieser Herausforderungen. Das Ergebnis: rona:systems ist eines der ersten ERP-Systeme, mit dem Sie die DIWASS-Schnittstelle integrieren können. Ab dem 21. Mai 2026 verfügen Sie damit über eine reibungslose, gesetzeskonforme und automatisierte Abwicklung grenzüberschreitender Verbringungen direkt aus Ihrem rona-System heraus. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie über die DIWASS-API, das österreichische EDM oder einen anderen nationalen Zugangspunkt verbunden sind.


Da einige Länder (z. B. Österreich) ihre Schnittstellen erst unmittelbar zum Starttermin fertigstellen, sind wir partiell von diesen externen Zeitplänen abhängig. Wir bleiben für Sie am Ball und informieren Sie laufend über den Stand der Implementierung.


Darüber hinaus werden wir gezielte Schulungen anbieten, damit Sie und Ihr Team sicher und effizient mit den neuen digitalen Prozessen arbeiten können. Da die EU-Kommission ausdrücklich festgehalten hat, dass die Schulung von Wirtschaftsbeteiligten primär in der Verantwortung der nationalen Behörden und der Softwareanbieter liegt, nehmen wir diese Verantwortung sehr ernst.



Was Sie jetzt konkret tun sollten:


Österreich: Prüfen Sie Ihre Stammdaten im EDM und stellen Sie deren Vollständigkeit und Aktualität sicher. Informieren Sie sich beim VOEB / BMLUK über die aktuellen Vorbereitungsmaßnahmen.

Deutschland: Beobachten Sie die Veröffentlichung des DIWASS-Registrierungsportals und registrieren Sie Ihr Unternehmen dort frühzeitig. Eine behördliche Genehmigung der Registrierung ist erforderlich und kann Zeit in Anspruch nehmen.

Alle Länder: Stellen Sie sicher, dass auch Ihre Geschäftspartner (Empfänger, Beförderer) über DIWASS und die Registrierungspflicht informiert sind. Denn eine Verbringung funktioniert nur, wenn alle Beteiligten im System erfasst sind.

rona:systems-Kunden: Wenden Sie sich bei Fragen direkt an uns. Wir begleiten Sie durch den Prozess und halten Sie über den Fortschritt der technischen Implementierung in rona:systems informiert.


Weiterführende Informationen


Offizielle EU-Quellen: