DIWASS – EU-Kommission und Expertengruppe konkretisieren Übergangspraxis
rona:office-Anwender bleiben handlungsfähig
Die EU-Kommission und die Expertengruppe #Abfallverbringung haben die Übergangspraxis für Verbringungen grün gelisteter Abfälle konkretisiert: Anhang-VII-Dokumente müssen bis Ende 2026 weiterhin vollständig erstellt, beim Transport mitgeführt und bei Kontrollen vorgewiesen werden. Nach der aktuellen Information des BMUKN und der Länder soll in Deutschland bis einschließlich 31. Dezember 2026 vorübergehend von Sanktionen abgesehen werden, wenn die nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2024/1157 erforderlichen Unterlagen weiterhin in Papierform geführt und während des Transports mitgeführt werden. Dabei ist bereits das neue Anhang-VII-Formular der Verordnung (EU) 2024/1157 zu verwenden. Eine Übersendung papierbasierter Anhang-VII-Dokumente an die zuständigen Behörden ist nach der BMUKN-Information in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Für andere Mitgliedstaaten sollten Unternehmen gesondert prüfen, ob und in welcher Form diese Übergangspraxis übernommen wird. Bestehende nationale Meldepflichten einzelner Mitgliedstaaten bleiben davon unberührt.
Für Österreich hat das BMLUK diese Übergangspraxis bereits bestätigt: Bis zum 31. Dezember 2026 werden die Pflichten rund um das Anhang-VII-Formular grundsätzlich wie bisher papierbasiert gehandhabt. Sanktionen für fehlende DIWASS-Einreichungen sollen in diesem Zeitraum nicht verhängt werden. Bei grenzüberschreitenden Verbringungen sollten Unternehmen dennoch prüfen, welche Anforderungen im jeweiligen Versand-, Durchfuhr- und Bestimmungsstaat gelten.
Was unverändert gilt: Das Notifizierungsverfahren für genehmigungspflichtige Abfälle startet wie geplant am 21. Mai 2026. Wer noch nicht registriert ist, sollte das jetzt anstoßen. Denn für neue grenzüberschreitende Notifizierungen wird die elektronische Abwicklung über DIWASS ab diesem Datum verpflichtend.
Rainer Marte, Geschäftsführer rona:systems: „Diese Übergangspraxis schafft Planungssicherheit für Unternehmen und Behörden, die noch Zeit benötigen, um ihre Systeme vollständig anzubinden. Für das Notifizierungsverfahren gilt das allerdings nicht: Wer dort nicht rechtzeitig registriert ist, kann ab dem 21. Mai neue grenzüberschreitende Notifizierungen nicht mehr wie bisher abwickeln."
Anwender von rona:office können ab sofort über unsere DIWASS-Schnittstelle für das Notifizierungsverfahren zugreifen. Die Anbindung für Anhang-VII-Dokumente folgt rechtzeitig vor dem 1. Januar 2027. Spätestens ab diesem Datum müssen alle Beteiligten die elektronische Dokumentenführung für Anhang-VII-Verbringungen vollständig umsetzen.
Hierfür müssen bestehende Anhang-VII-Formulare und Abläufe umgestellt werden. Daher empfehlen wir unseren Kunden, die frühzeitig über den Stand der Anhang-VII-Integration informiert werden möchten oder konkrete Fragen zur Umstellung haben, sich baldmöglichst direkt an uns zu wenden.