rona:systems präsentiert TSE-Paket für die rona:office-Barkasse

Schnelle Hilfe zur Einhaltung der Kassensicherungsverordnung


Berlin (D) / Götzis (A) / Zürich (CH), 21. Oktober 2020 – Der Marktführer für IT-Lösungen in der Entsorgungswirtschaft bietet seinen Kunden in Deutschland jetzt schnelle Hilfe zum Anmelden und Einrichten einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für die Barkasse von rona:office an. Das rona:TSE-Paket erfüllt sämtliche Sicherheits-, Speicher- und Schnittstellenanforderungen rund um die Kassenmelde- und Belegausgabepflicht. Deren Einhaltung schreibt der Gesetzgeber in den meisten deutschen Bundesländern ab Anfang April 2021 zwingend vor. Ordnungswidrigkeiten können hier mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.


Da die Branchenlösung rona:office über eine digitale Barkasse – speziell im Waage-Modul – verfügt, ist sie technisch gesehen eine Kasse wie jede andere. Daher unterliegt auch sie der 2020 in Kraft getretenen Kassensicherungsverordnung und muss über TSE verfügen. Das jetzt vorgestellte TSE-Paket bietet rona:office-Anwendern die Möglichkeit, sämtlichen gesetzlichen Anforderungen in wenigen Schritten nachzukommen. Es enthält drei Module. Das direkt beim Anwender installierte Sicherheitsmodul „fiskaltrust.Middleware“ gewährleistet, dass eine Kasseneingabe direkt mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht unbemerkt verändert werden kann. Für die revisionssichere Speicherung sämtlicher Einzelaufzeichnungen von Kassenbelegen und TSE-TAR-Daten Files über zehn Jahre sorgt „POS Archiv“. Mit der cloudbasierten „TSE-as-a-Service“-Lösung lassen sich dann die entsprechenden Daten, zum Beispiel zur Prüfung an das Finanzamt, reibungslos übergeben. Die hierfür anfallenden Kosten belaufen sich für Wartungskunden auf 20 Euro pro Monat und Niederlassung mit Kasse.


Funktionsweise der technischen Sicherheitseinrichtung

Die TSE speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und schickt einen Code an die Kasse zurück. Dieser Code ist auf jeden Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar ist. Daher muss gewährleistet sein, dass alle Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können. Genaueres regelt die Verordnung „BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme“.


Länderspezifische Fristverlängerungen

Eigentlich sollten elektronische Kassensysteme in Deutschland bis zum 30. September 2020 mit nicht manipulierbaren technischen Sicherheitssystemen (TSE) ausgestattet sein. Das verlangt die Anfang 2020 in Kraft getretene Kassensicherungsverordnung. Aufgrund mitunter nicht verfügbarer zertifizierter Sicherheitslösungen und Corona-bedingter Hemmnisse haben ein Großteil der Bundesländer, wie Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, diese Frist bis zum 31. März 2021 verlängert und sehen von Sanktionen ab. „Da die jeweiligen Ablauftermine je nach Bundesland variieren können, empfehlen wir, sich beim zuständigen Finanzamt über die geltenden Fristen zu informieren“, so Rainer Marte, Geschäftsführer von rona:systems.